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Wir haben gewonnen! Tarifverhandlung erfolgreich abgeschlossen.

Nach über 77 Tagen Streik wurden bei den Unikliniken in NRW Tarifverhandlungen für einen Tarifvertrag Entlastung für mehr Personal und für bessere Arbeitsbedingungen abgeschlossen.

 

Download:

Eckpunktepapier für einen Tarifvertrag zur Entlastung an den Universitätskliniken des Landes NRWs

Flyer Übersicht Schichtgenaue Ratios (Personalschlüssel) Modell 1

Flyer Eckpunktepapier für Tarifvertrag Entlastung

Flyer Auszubildende Tarifeinigung

Notruf NRW in den Sozialen Medien mit tagesaktuellen Informationen: HIER

FAQ

Warum fordern die Beschäftigten der sechs Unikliniken in Essen, Köln, Bonn, Aachen, Münster und Düsseldorf einen Tarifvertrag für Mindestpersonalausstattungen?

Das Gesundheitswesen in Deutschland und damit auch in NRW ist chronisch unterfinanziert. Die Folge: Rund 20.000 Fachkräfte fehlen alleine in den Krankenhäusern NRWs.

Den Preis dafür zahlen die Patient:innen und die Beschäftigten. Einspringen aus der Freizeit, keine Pausen, Überstunden, mit schlechtem Gefühl nach Hause gehen, weil man seinen Ansprüchen nicht gerecht werden konnte: Viele Beschäftigte sind chronisch überlastet, schieben Überstunden vor sich her, werden krank, haben innerlich gekündigt oder dem Arbeitsplatz Krankenhaus bereits den Rücken gekehrt.

Die Politik hat keine wirksamen Lösungen erarbeitet, um die Beschäftigten im Beruf zu halten oder mit besseren Arbeitsbedingungen in den Beruf zurückzuholen. Das geht zu Lasten aller Bürger:innen, die viel schlechter versorgt werden, als es notwendig wäre, um schnell und nachhaltig zu genesen. Eine gute Gesundheitsversorgung geht nur mit guten Arbeitsbedingungen, ausreichend Zeit und genügend Personal.

 

Was sind die Forderungen an die Klinikleitungen und das Land NRW?

Die Beschäftigten der sechs Unikliniken in NRW fordern von den Klinikleitungen einen Tarifvertrag Entlastung für alle Beschäftigten der Unikliniken, in dem festgelegt wird, wieviel Personal zur Versorgung der Patient*innen sichergestellt sein muss und einen Belastungsausgleich, wenn nicht ausreichend Personal da ist. Zudem fordern sie mehr Zeit und Qualität für die Sicherstellung der Ausbildung in den Kliniken.

Von der Landespolitik und den jetzigen Koalitionsparteien fordern die Beschäftigten eine Finanzierung der Kosten für den Teil des Tarifvertrags, der nicht über die Krankenkassen refinanziert wird. Dabei geht es vor allem um Kosten für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in den nicht-pflegerischen Berufen. Aber für Bereiche wie Zentrale Notaufnahmen und die Pflege in den Operationssälen und Ambulanzen.

Um welche Berufsgruppen und Bereiche geht es bei Notruf NRW?

Die Belastungssituation in nahezu allen Arbeitsbereichen und Berufsgruppen der Universitätskliniken hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Eine Universitätsklinik kann ihrem komplexen Versorgungsauftrag nur im Zusammenspiel aller Berufsgruppen und Bereiche nachkommen. Dies erfordert von den Beschäftigten an jeder Stelle berufsgruppenübergreifende Teamarbeit.

Dementsprechend soll Entlastung geregelt werden für alle Bereiche der Kliniken, in denen die Beschäftigten Überlastung als Problem definieren und Entlastungsregelungen für notwendig halten. Dies betrifft die Pflege als größte Berufsgruppe in den Kliniken genauso wie therapeutische Berufe, Ambulanzpersonal, Funktionsdienste, Servicekräfte, Transportdienste, Lager- und Logistikpersonal bis hinein in die Verwaltungsberufe und -tätigkeiten.

Das ärztliche Personal ist nicht bei den Universitätskliniken angestellt, sondern bei den Universitäten, deshalb kann der geforderte Tarifvertrag nicht für sie gelten.

Was hatte es mit dem 100-Tage Ultimatum auf sich?

Das Ziel der Beschäftigten war es, vor dem Ablauf des Ultimatums ohne Eskalation zu einer Lösung zu kommen. Damit sollte ihnen und den Bürger:innen ein sicheres Gesundheitssystem ermöglicht werden. Dafür haben sie ausreichend Zeit gegeben.

Da diese Zeit bis zum 1. Mai 2022 von den Arbeitgebern und Politik nicht genutzt wurde, haben in einer Urabstimmung unter den ver.di Mitgliedern 98,31 % für einen Streik gestimmt. Das Ergebnis wurde am 2. Mai verkündet.

Was hat die Überlastung der Krankenhausbeschäftigten mit mir zu tun?

„Ist der Patient auf der Intensivstation letzte Nacht gestorben, weil wir zu wenig Zeit für ihn hatten?“

„Hat die Schwangere, die wir wegen Unterbesetzung wegschicken mussten, ihr Kind gesund auf die Welt bringen können?“

„Muss ich meinen Beruf aufgeben, weil ich Partnerschaft, Familie und Freunde seit Jahren vernachlässige?“

Diese Fragen stellen sich die Beschäftigten im Gesundheitswesen täglich.

Die dauerhafte personelle Unterbesetzung in der Krankenversorgung kann gravierende, sogar lebensgefährliche Folgen haben. Der Zusammenhang von unzureichender Personalausstattung und Behandlungsergebnis ist vielfach wissenschaftlich belegt. Wenn Notaufnahmen nicht gut genug besetzt sind, muss der Rettungswagen zur nächsten Klinik fahren, es gehen womöglich entscheidende Minuten verloren. Wenn Patient:innen auf Intensivstationen oder im Aufwachraum nicht engmaschig beobachtet werden können, ist das gefährlich. Wenn das Labor notwendige Analysen nicht schnell genug liefert, kann das den Behandlungserfolg gefährden.

Warum fehlt es an allen Ecken und Enden an Personal?

Die Menschen fliehen aus dem Gesundheitswesen in andere Berufe. So fehlen aktuell in Nordrhein-Westfalen mind. 20.000 Pflegekräfte in den Kranken- und rund 14.000  Pflegekräfte in der Altenpflege. Am Horizont droht ein Massenaustritt der Beschäftigten aus der Gesundheitsversorgung: Weitere ca. 40% aller Beschäftigten überlegen aktuell, das Gesundheitssystem zu verlassen.

Es handelt sich hierbei um eine politisch erzeugte Flucht aus dem Gesundheitswesen. Die drei Hauptursachen dafür sind:

  1. Die Landesregierung weigert sich, den durch sie verursachten rund 1,2 Milliarden Euro schweren Investionsstau aufzulösen
  2. Die neue Bundesregierung hält an der Ökonomisierung des Gesundheitsytems durch das System der Fallpauschalen Dieses Abrechnungssystem führt zu einer Orientierung an Gewinnen anstatt an bedarfsorientierter Versorgung der Patient:innen. Der dadurch ausgelöste Kostendruck geht zulasten der Belegschaft und der Patient:innen.
  3. Es fehlen gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessungsvorgaben.

Diesen Ursachen und dem weitverbreiteten Ausstiegswunsch gehen zwei bundesweite Studien (ich-pflege-wieder-wenn, #PflegeComeBack) auf den Grund. Sie zeigen: bis zu 300.000 Beschäftigte wären bereit, zurück in den Beruf zu kommen: Wenn die Arbeitsbedingungen stimmen und vor allem: genügend Personal mitarbeitet.

 

Warum macht ver.di die Überlastung zum Gegenstand von Tarifauseinandersetzungen? Sind Personalvorgaben im Krankenhaus nicht Aufgabe des Gesetzgebers?

Die ver.di-Notruf NRW für Entlastung ist die Notwehr der Beschäftigten gegen den krankmachenden Personalnotstand im Krankenhaus. Nachdem die vorherige Bundesregierung mit Bundesminister Jens Spahn die Umsetzung der  gesetzlichen Personalbemessung, PPR 2.0 auf die lange Bank geschoben hat, ist es ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und überfällig, dass die PPR 2.0 im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vereinbart ist.

ver.di fordert von Gesundheitsminister Lauterbach, dass die Einführung der PPR 2.0 unverzüglich angegangen wird. Es bleibt bei der grundsätzlichen Verantwortung des Gesetzgebers für die sichere Versorgung der Patient:innen. Deshalb muss der Bundestag bedarfsgerechte Personalvorgaben verbindlich für alle Kliniken vorgeben.
Die Beschäftigten brauchen jedoch jetzt eine spürbare Entlastung im betrieblichen Alltag.  Zudem wird die PPR 2.0 nur die Besetzung der Pflegekräfte regeln, wenn sie kommt, insofern sind Regelungen für andere Berufsgruppen und Tätigkeiten weiter tariflich zu vereinbaren. 

In Deutschland konnten bisher bundesweit 19 Großkrankenhäusern, mehrheitlich Universitätskliniken, ver.di Tarifverträge bzw. Vereinbarungen zur Entlastung der Beschäftigten durchgesetzt werden. Den Anfang machte die Charité-Belegschaft, die 2015/16 erstmals einen solchen Tarifvertrag erstreikte.

Ein Berliner Arbeitsrichter stellte seinerzeit klar, dass ver.di sehr wohl Tarifverträge zur Entlastung der Beschäftigten fordern und dafür auch zum Streik aufrufen kann, denn: »Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers endet dort, wo der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beginnt.« (siehe Broschüre »Mehr von uns ist besser für alle!«). Im Herbst 2021 hat die in ver.di organisierte Belegschaft einen weiter entwickelten Tarifvertrag Entlastung bei der Charíté und Vivantes durchgesetzt

Wie genau soll ein Tarifvertrag für Entlastung für mehr Personal sorgen können?

Ein Tarifvertrag Entlastung regelt für die Arbeitsbereiche und Stationen konkret, wie viele Beschäftigte notwendig sind, um die Arbeit ohne Überlastung durchführen zu können. Im Pflegebereich wird dies durch Verhältniszahlen zwischen Personal und Patient:innen fixiert, in anderen Arbeitsbereichen durch Mindestbesetzungen oder das Verhältnis von Personal und zum Beispiel diagnostischen Geräten in der Radiologie. Zum zweiten werden weitere Belastungsfaktoren definiert wie zum Beispiel Arbeiten in Bereichen, für die es keine Einarbeitung gibt, Übergriffe auf das Personal, Einsatz von Arbeitskräften der Arbeitnehmer:innenüberlassung oder Ähnliches.

Bei Unterschreiten der festgelegten Besetzung oder Eintreten anderer Belastungsfaktoren werden etwa im Tarifvertrag der Charité und Vivantes in Berlin für die eingetretene Belastung automatisch sogenannte Belastungspunkte gutgeschrieben. Für diese Belastungspunkte kann der Beschäftigte bezahlte Freischichten/freie Tage einlösen, so dass ein Entlastungseffekt sichergestellt wird.

Diese Regelungen führen zu einem doppelten Effekt: zum einen wird entstandene Belastung durch Entlastung zumindest teilweise kompensiert. Und zum anderen muss der Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen treffen und Personal gewinnen, um weiteren Personalausfall durch die Entlastungstage zu vermeiden.

Warum benötigen Auszubildende Entlastung?

Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Daher ist es wichtig, gute Ausbildungsbedingungen für Nachwuchskräfte zu schaffen, um diese auch langfristig im Beruf zu halten.

Die unzureichende Personalausstattung und Überlastung der Beschäftigten hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Reduzierung der Ausbildungsqualität geführt. Daher umfassen die Tarifforderungen explizit auch die Verbesserung der Ausbildungsqualität der über 3.000 zur Ausbildung Beschäftigten in den sechs Unikliniken.

Nur wenn auf den Stationen und in den Bereichen genug Personal zur Verfügung steht, sind eine gute Praxisanleitung und gute Unterstützung der jungen Kolleg*innen in der Ausbildung möglich. Auszubildende dürfen nicht mehr als Lückenfüller auf unterbesetzten Stationen oder in Bereichen eingesetzt werden.

Klinikmanager:innen sagen, Besetzungsregelungen und Personalbemessungen hätten keine Wirkung. Grund dafür sei der Personalmangel. Stimmt das?

Auch wenn es Arbeitgeber und Politik immer wieder behaupten:

Der Pflegenotstand in den Krankenhäusern ist nicht entstanden, weil es zu wenig Pflegekräfte gäbe.

Laut einer Studie der Hartmann Gruppe würde die Hälfte der ausgestiegenen Pflegekräfte zurückkehren, wenn sich die Arbeitsbedingungen verbessern: „48 Prozent der ausgebildeten Pflegekräfte, die ihrem Beruf in den vergangenen Jahren den Rücken gekehrt haben, können sich einen Wiedereinstieg in die Pflege vorstellen. Geschätzt liegt die Zahl potenzieller Rückkehrer:innen damit bei 120.000 bis 200.000 Personen.“

Eine Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen rechnet vor, dass deutschlandweit zwischen 92.000 und 172.000 zusätzliche Pflegestellen allein dadurch besetzt werden könnten, dass Teilzeitkräfte wegen besserer Arbeitsbedingungen ihre Arbeitszeiten wieder aufstocken.

Siehe auch: Warum fehlt es an allen Ecken und Enden an Personal?

Im Jahr 2018 wurde zwei Verträge zur Entlastung an den Unikliniken in Essen und Düsseldorf abgeschlossen. Diese hat ver.di zum 31.03.2022 gekündigt? Warum?

Die beiden „Vereinbarungen über die Entlastung und Stärkung der Beschäftigten“, die in Form von schuldrechtlichen Vereinbarungen 2018 zwischen ver.di und dem Universitätsklinikum Düsseldorf sowie dem Universitätsklinikum Essen abgeschlossen wurden, sind von ver.di zum 31. März 2022 gekündigt worden und die vereinbarten Regelungen gelten ab 1. April 2022 nicht mehr.

Hintergrund der Kündigung der Regelungen ist, dass sie an beiden Kliniken nicht zu der notwendigen Entlastung geführt haben. An den Universitätskliniken in Aachen, Bonn, Köln und Münster gibt es bisher keine solche Vereinbarungen.

Anders als 2018 an den Unikliniken in Essen und Düsseldorf hat ver.di den Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. (AdL) NRW zu den Verhandlungen aufgefordert. Warum?

Die Beschäftigten in den sechs Unikliniken brauchen und fordern gemeinsam umgehend ausreichend Personalausstattungen in ihren Bereichen. Dafür benötigen sie einen Flächentarifvertrag, welcher gleiche Rahmenbedingungen in allen Häusern festlegt.

Da alle Unikliniken im Besitz des Landes NRWs sind, ist der AdL NRW der rechtlich richtige Adressat und Verhandlungspartner.

Das Ultimatum richtet sich nicht nur an den für die Unikliniken zuständigen Arbeitgeberverband (AdL NRW) sondern auch an die Landesregierung in NRW. Was ist die Erwartung an die Landesregierung, was kann sie tun?

Notruf NRW fordert von der Landesregierung NRW ein Einwirken auf den Arbeitgeberverband AdL NRW zur sofortigen Aufnahme der Tarifverhandlungen und die Übernahme der nicht refinanzierten Kosten für gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen an den Universitätskliniken.

Auch wenn die Universitätskliniken nicht mehr wie früher Eigenbetriebe des Landes NRW, sondern in der Rechtsform der Anstalt des Öffentlichen Recht (AöR) eigenständig sind, unterstehen sie der politischen Verantwortung und Kontrolle der Landesregierung NRW. Vor diesem Hintergrund sind in die Aufsichtsräte der sechs Universitätskliniken jeweils Vertreter:innen des Landes NRW entsendet. Im Vorstand des Arbeitgeberverbandes AdL NRW sitzt als Vorsitzender der Minister der Finanzen des Landes NRW Lutz Lienenkämper.

Die Landesregierung NRW muss die Ausfinanzierung des Tarifvertrags für den Teil sicherstellen, der nicht durch die bestehende duale Krankenhausfinanzierung gewährleistet ist. Dabei bezieht sich die Ausfinanzierung insbesondere auf die entstehenden Mehrkosten für gute Arbeitsbedingungen im nichtpflegerischen Bereich, da die Personalkosten für „Pflege am Bett“ seit dem 1. Januar 2019 durch die Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) vollständig refinanziert werden.

Warum haben die Arbeitgeber:innenseite und das Land NRW das 100-Tage-Ultimatum verstreichen lassen?

Das Ziel der Beschäftigten war es, vor dem Ablauf des Ultimatums ohne Eskalation zu einer Lösung zu kommen, die sowohl ihnen als auch den Bürger:innen ein sicheres Gesundheitssystem ermöglicht.

Die jetzigen Streiks wären vermeidbar gewesen, hätte es frühzeitig die Bereitschaft zu Verhandlungen gegeben. Leider hat die Landesregierung zu viel Zeit mit der Frage technischer Klärungen zur rechtlichen Umsetzung eines Tarifvertrags verstreichen lassen. Auch die Klinikvorstände haben die Beschäftigten nicht ernst genommen in ihrer Bereitschaft, für bessere Arbeitsbedingungen zur Not auch zu streiken. Sie haben es auf eine Eskalation ankommen lassen.

Wie kann der Tarifvertrag Entlastung finanziert werden?

Ein Großteil der notwendigen Neueinstellungen würde die „Pflege am Bett“ verbessern. Die Personalkosten für die Pflege am Bett werden, seit sie von der Bundesregierung aus den Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) herausgenommen wurden, vollständig refinanziert. Die Beschäftigten wollen jedoch in Entlastung in allen Berufsgruppen, die sich in ver.di organisieren.

Richtig ist daher: In anderen Arbeitsbereichen werden die Kosten der Kliniken steigen. Sollten also die Mittel der Krankenkassen nicht ausreichen, um zusätzliche Personalkosten zu decken, steht das Land NRW in der Pflicht, eventuell entstehende Defizite auszugleichen. Gute Arbeitsbedingungen und gute Gesundheitsversorgung sollte es den verantwortlichen Politiker:innen in NRW wert sein.

Ob eine gute Personalausstattung der Krankenhäuser – gesamtgesellschaftlich betrachtet – letztlich überhaupt zusätzliches Geld kostet, ist nicht belegt. Eine Studie zu den Auswirkungen der Personalbemessung in Kliniken des australischen Bundesstaat Queensland dokumentiert sogar einen Einspareffekt: Zwar kosten die dort zusätzlich eingestellten Pflegekräfte 33 Millionen Australische Dollar. Zugleich werden aber insgesamt 67,6 Millionen Dollar durch verkürzte Liegezeiten und weniger Wiederaufnahmen eingespart.

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